Rechtsanwaltskanzlei Florian Hödl – Arbeitsrecht IT-Recht Vertragsrecht München

Arbeitsrecht IT-Recht Vertragsrecht

 Arbeitsrecht IT-Recht Vertragsrecht

Rechtsanwalt Florian Hödl hat an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften studiert und ist seitdem überwiegend im Arbeitsrecht und IT-Recht tätig. RA Hödl verfügt über langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Verhandlung von nationalen und internationalen Verträgen. Seit 2011 ist Rechtsanwalt Hödl als selbständiger Rechtsanwalt tätig und legt den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf Mandate im Arbeitsrecht, allgemeinen Vertragsrecht bzw. Zivilrecht und IT-Recht.

 

Qualifikationen / Mitgliedschaften

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für IT-Recht

Data Protection Risk Manager (FOM)

Rechtsanwalt Hödl ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V.

Rechtsanwalt Hödl ist Mitglied der Assoziation of European Attorneys (AEA)

Vita

2003 – 2008 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilian-Universität München – 1. Juristische Staatsprüfung – Schwerpunktbereich: Europäisches und Internationales Öffentliches Recht

2008 – 2010 Referendariat am Oberlandesgericht München – 2. Juristische Staatsprüfung

2011 Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München (RAK München)

2014 Partner der Kanzlei Hödl Ehmer Goth PartG mbB – Rechtsanwälte Steuerberater vereid. Buchprüfer

2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht – RAK München

2019 Partner der Kanzlei Hödl Mortha PartG mbB – Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

2021 Rechtsanwaltskanzlei F. Hödl – Arbeitsrecht IT-Recht Vertragsrecht

 

Kanzlei-Anwalt-IT-Recht-Vertragsrecht-Fachanwalt-fuer-Arbeitsrecht

Philosophie

Die Ziele und Vorstellungen unserer Mandanten bestimmen unser Handeln. Wir stellen uns täglich der Herausforderung, optimale Konzepte für Ihre Anliegen zu entwickeln und diese in die Tat umzusetzen. Hierfür verfügen wir über umfassende Fachkenntnisse im Bereich des Zivilrechts und Wirtschaftsrechts, die wir durch regelmäßige Fortbildung ständig erweitern. Im Wege vertrauensvoller Zusammenarbeit finden wir gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zum Erreichen Ihrer Ziele.

Unser Leistungsspektrum umfasst präventive Beratung, Vertragsgestaltung, Forderungsmanagement und die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zivilrecht. Auch in schwierigsten Situationen stehen wir als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.

Neben den standesrechtlichen Anforderungen, die an Rechtsanwälte gestellt sind, setzen wir auf Gebührentransparenz, belastbare Beratung und vertreten die gemeinsam entwickelten Positionen transparent und stets verbindlich. Der Umgang mit Geschäftspartnern und Verhandlungsgegnern erfordert klare Linien und bestimmtes Handeln und Verhandeln.

Rechtsanwalt Hödl München

Spezialisierung

Erlerntes Wissen hilft, aber erst die praktische Erfahrung führt zum nötigen vertieften Rechtsverständnis, um mit sicherem Gespür Fehlern und überraschenden negativen Verläufen vorzubeugen. So entwickeln sich aus der Praxis heraus vielfältige “Spezialisierungen”, die in ihrer Gesamtheit ermöglichen, trotz vieler Bäume auch den Wald zu sehen. Der Überblick verleiht der eigenen Position die nötige Stärke.

Wenn wir in diesem Rahmen einige Rechtsgebiete und Ausschnitte aus diesen hervorheben, soll das nicht heißen, dass wir in anderen nicht beschlagen sind. Geht nicht, gibt’s nicht; die Grenze liegt da, wo der Aufwand für die Einarbeitung in eine noch nicht im Detail vertraute Materie unverhältnismäßig wäre. Wir kooperieren dann gerne mit kompetenten Kollegen. Der Blick als zunächst Außenseiter schadet übrigens nie. Er beugt Betriebsblindheit vor und lässt Schwachstellen erkennen, die den Routiniers entgehen.

Streitvermeidung

Durch die Beratung und Unterstützung verschiedener Unternehmen bei der Verhandlung von Verträgen verfügen wir neben umfassenden rechtlichen Kenntnissen über langjährige Erfahrung in der Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung. Rechtsanwalt Hödl bietet Ihnen professionelle Vertragsgestaltung in allen Bereichen des Zivilrechts und Wirtschaftsrechts, die optimal auf die Erfordernisse Ihrer Geschäftstätigkeit abgestimmt ist und einer rechtlichen Prüfung durch Gerichte standhält. Ein guter Vertrag ist die beste Streitvermeidung, indem möglichst alle Eventualitäten bedacht und geregelt worden sind. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Kaufverträgen, Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Arbeitsverträgen, Mietverträgen, Pachtverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Gesellschaftsverträgen, Lizenzverträgen u.V.m. Vermeiden Sie Rechtsstreitigkeiten durch frühzeitige anwaltliche Beratung und Information.

Streitbeilegung

Wesentlich ist, gleich ob es um Verträge, Testamente oder Steuerbescheide geht: Streit sollte vermieden werden, und wenn das an der anderen Seite scheitert, ob aus Unverstand, Unvernunft, Gemeinheit, Sturheit oder weil man es wissen will – dann soll der Streit gewonnen werden. Das setzt neben einem scharfen Verstand und der Wahrnehmung der Befindlichkeit und Interessen unserer Mandanten auch ein Gespür für die andere Seite, ggf. auch für das zuständige Gericht, Verhandlungsgeschick, Ideenvielfalt gewürzt mit einem Schuss Pfiffigkeit und bei Bedarf (Stichwort “pathologische Gegner”) die nötige Härte voraus.

Sie dürfen von uns fachliche und kommunikative Kompetenz, Ideenreichtum und, wenn nicht gerade Hopfen und Malz verloren ist, Erfolg erwarten. Wir sehen Ihr Vertrauen als absolute Verpflichtung, der mehr als gerecht zu werden wir alles geben.

Prozessvertretung

Rechtsanwalt Hödl vertritt Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzung vor den Zivilgerichten, Strafgerichten, Arbeitsgerichten und Sozialgerichten. In der Regel steht es Ihnen als Partei eines Gerichtsprozesses frei, ob Sie bei den Gerichtsterminen persönlich anwesend sein wollen, oder ob Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In einer Reihe von Verfahren ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Prozessvoraussetzung und somit zwingend erforderlich, so z.B. bei  Verfahren vor dem Landgericht, Landesarbeitsgericht und den Oberlandesgerichten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zu einem Erstberatungsgespräch.