Rechtsanwalt Verkehrsrecht München
Verkehrsunfall, Schadensersatz und Unfallregulierung

Ein Verkehrsunfall kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Häufig entstehen Streitigkeiten darüber, wer für den Unfall verantwortlich ist, welche Schäden ersetzt werden müssen und in welcher Höhe die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Regulierung verpflichtet ist.
Rechtsanwalt Florian Hödl in München unterstützt Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen. Wir übernehmen die außergerichtliche Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung und vertreten Ihre Interessen erforderlichenfalls vor Gericht.
Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Kauf, der Reparatur oder der Nutzung eines Kraftfahrzeugs stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Verkehrsunfall und Schadensregulierung – Ihre Ansprüche durchsetzen
Nach einem Verkehrsunfall geht es häufig nicht nur um die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs. Auch weitere Kosten und wirtschaftliche Nachteile können ersatzfähig sein. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt insbesondere vom Unfallhergang, der Haftungsverteilung und den entstandenen Schäden ab.
Wir prüfen Ihre Ansprüche und übernehmen die rechtliche Korrespondenz mit dem Unfallgegner sowie dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Dabei berücksichtigen wir sämtliche in Betracht kommenden Schadenspositionen, insbesondere Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, merkantile Wertminderung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung.
Bei Personenschäden kommen weitere Ansprüche in Betracht, darunter Schmerzensgeld, Verdienstausfall und der Ersatz unfallbedingter Heilbehandlungs- und Folgekosten.
Unser Ziel ist es, eine vollständige und rechtlich zutreffende Schadensregulierung zu erreichen. Werden berechtigte Ansprüche zurückgewiesen oder unzulässig gekürzt, prüfen wir die gerichtliche Durchsetzung.
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall – Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall
Die Höhe des Fahrzeugschadens führt regelmäßig zu Auseinandersetzungen mit der regulierungspflichtigen Versicherung.
Ein häufiger Streitpunkt betrifft die erforderlichen Reparaturkosten. Versicherungen nehmen teilweise Kürzungen der kalkulierten Reparaturkosten vor oder verweisen auf günstigere Reparaturmöglichkeiten.
Auch bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis, der sogenannten fiktiven Schadensabrechnung, können sich rechtliche Schwierigkeiten ergeben. Insbesondere sind die Voraussetzungen der jeweiligen Abrechnungsart und die Grenzen des erstattungsfähigen Schadens zu beachten.
Daneben kann selbst nach einer fachgerechten Reparatur eine merkantile Wertminderung verbleiben. Diese berücksichtigt den Umstand, dass ein Unfallfahrzeug am Markt unter Umständen einen geringeren Wert erzielt als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.
Ist das beschädigte Fahrzeug vorübergehend nicht nutzbar, kommen außerdem Ansprüche auf Ersatz von Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Rechtsanwalt Hödl prüft, ob die vorgenommenen Versicherungskürzungen berechtigt sind, und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Haftung nach einem Verkehrsunfall – wer trägt die Verantwortung?
Die Haftungsfrage bildet häufig den Ausgangspunkt einer verkehrsrechtlichen Auseinandersetzung. Nicht immer ist unmittelbar erkennbar, welcher Unfallbeteiligte für einen Schaden einzustehen hat.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus den §§ 7 und 17 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie den allgemeinen schadensersatzrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Bei der Beurteilung der Haftung spielen unter anderem Verkehrsverstöße, die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge, die Verursachungsbeiträge der Unfallbeteiligten und die Beweislage eine Rolle.
Dies gilt insbesondere bei Auffahrunfällen, Vorfahrtsverletzungen, Abbiegeunfällen, Spurwechseln, Parkplatzunfällen und Kollisionen mit Radfahrern oder Fußgängern.
Wir prüfen den Unfallhergang anhand der verfügbaren Unterlagen, Zeugenaussagen und gegebenenfalls sachverständiger Feststellungen. Auf dieser Grundlage beurteilen wir, welche Ansprüche bestehen und ob eine von der Versicherung angenommene Haftungsquote rechtlich gerechtfertigt ist.
Schmerzensgeld und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall
Verkehrsunfälle können neben Sachschäden auch erhebliche körperliche und gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen.
Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz weiterer materieller Schäden haben.
Die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes hängt insbesondere von Art und Schwere der Verletzungen, der Dauer der Behandlung, den erlittenen Schmerzen und möglichen dauerhaften gesundheitlichen Folgen ab.
Darüber hinaus können unter anderem Verdienstausfall, Kosten einer erforderlichen Haushaltshilfe sowie weitere unfallbedingte Aufwendungen ersatzfähig sein.
Wir unterstützen Geschädigte bei der Ermittlung und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dabei achten wir insbesondere darauf, dass mögliche langfristige Unfallfolgen bei der rechtlichen Bewertung berücksichtigt werden.
Wer trägt die Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Kosten der anwaltlichen Rechtsverfolgung grundsätzlich zu den ersatzfähigen Schadenspositionen. Bei vollständiger Haftung des Unfallgegners sind daher regelmäßig auch die erforderlichen Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung zu erstatten.
Besteht lediglich eine anteilige Haftung, kann sich dies auch auf die Erstattung der Anwaltskosten auswirken.
Wir informieren Sie über die voraussichtlichen Kosten der anwaltlichen Vertretung und prüfen gegebenenfalls die Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Streitigkeiten mit der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Regulierung von Verkehrsunfallschäden erfolgt regelmäßig über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Geschädigte können ihre Schadensersatzansprüche unter den Voraussetzungen des § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend machen.
In der Praxis entstehen insbesondere Streitigkeiten über die Haftungsverteilung, die Höhe der Reparaturkosten, die Erforderlichkeit einzelner Schadenspositionen oder die Anerkennung von Personenschäden.
Wir übernehmen die Prüfung der Rechtslage, die Bezifferung Ihrer Ansprüche und die außergerichtliche Verhandlung mit der Versicherung.
Kommt eine angemessene außergerichtliche Regulierung nicht zustande, vertreten wir Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren.
Verkehrsrecht beim Autokauf und bei Fahrzeugreparaturen
Neben der Unfallregulierung umfasst unsere zivilrechtliche Beratung auch Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen rund um Kraftfahrzeuge.
Beim Kauf eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens können beispielsweise verborgene Fahrzeugmängel, unzutreffende Angaben zum Unfallzustand, Probleme mit der vereinbarten Beschaffenheit oder Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche auftreten.
Wir prüfen, ob Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz bestehen.
Auch bei Streitigkeiten mit Kfz-Werkstätten über fehlerhafte Reparaturleistungen, mangelhafte Arbeiten oder umstrittene Werkstattrechnungen unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung beziehungsweise Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München
Rechtsanwalt Florian Hödl vertritt Mandanten seit vielen Jahren in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Ein wesentlicher Bestandteil seiner anwaltlichen Tätigkeit ist die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen.
Gerade im Verkehrsrecht ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung entscheidend. Neben den gesetzlichen Haftungsgrundlagen müssen regelmäßig die aktuelle Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht und die Besonderheiten der Versicherungsregulierung berücksichtigt werden.
Wir beraten Sie persönlich, beurteilen die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens und entwickeln eine auf Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen abgestimmte Vorgehensweise.
Rechtsberatung im Verkehrsrecht – vereinbaren Sie einen Termin
Sie benötigen rechtliche Unterstützung nach einem Verkehrsunfall in München oder haben eine Auseinandersetzung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung, einem Fahrzeugverkäufer oder einer Werkstatt?
Rechtsanwalt Florian Hödl steht Ihnen für eine persönliche Beratung und die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung.
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