Rechtsanwalt Erbrecht München

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Erbrecht in München? Rechtsanwalt Hödl steht Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Wer seinen Nachlass noch zu Lebzeiten sorgfältig regelt, nimmt seinen Verbliebenen bereits eine große Last ab. Nicht selten beinhalten selbst verfasste Testamente zweideutige Formulierungen oder Lücken, welche Anlass zu Meinungsverschiedenheiten geben können und im schlimmsten Fall zu einer erbrechtlichen Auseinandersetzung führen. Die Professionelle Hilfe eines Rechtsanwaltes auf dem Gebiet des Erbrechts hilft Ihnen, Ihren Nachlass sinnvoll und v.a. eindeutig zu regeln. Damit wird Streit von vornherein vermieden und ungewollten Folgen, etwa der notgedrungenen Veräußerung von Teilen des Nachlass, vorgebeugt. Bei der Regelung des Nachlasses sollten Fragen wie Pflichtteilsansprüche, Erbschaftssteuer, Zugriff von Sozialbehörden etc. mitbedacht werden. Das deutsche Erbrecht bietet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Nur mit einer umfassenden Kenntnis der erbrechtlichen Regelungen sowie steuerrechtlichen Aspekten lässt sich die bestmögliche Regelung für Ihren Nachlass finden. Es gilt dabei, Ihre Wünsche zu ermitteln, und diese in eine konfliktvermeidende, klare und juristisch korrekte Formulierung zu fassen. Wir erörtern mit Ihnen Möglichkeiten einer lebzeitigen Übertragung von Vermögensteilen, besondere Gestaltungen wie Unternehmertestamente, Geschiedenentestamente, Behindertentestamente, erstellen Betreuungs- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen uVm. Bei betrieblichem Vermögen beziehen wir gerne Ihre Steuer- oder Unternehmensberater in die Regelung bzw. Gestaltung des Nachlasses ein.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht stehe ich selbstverständlich auch und gerade nach einem Trauerfall fest an Ihrer Seite und vertrete Ihre Interessen gegenüber Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten in Ihrem Sinne. Vornehmliches Ziel ist es dabei stets, Streitigkeiten oder Gerichtsprozesse zu vermeiden, und Ihren letzten Willen auf diese Weise bestmöglich umzusetzen.
Professionelle Beratung im Erbrecht:
Rechtsanwalt Florian Hödl ist im Bereich des Erbrechts tätig und berät und vertritt Sie in folgenden Angelegenheiten:
– Testamentsgestaltung
– Berliner Testament
– Vor- und Nacherbschaft
– Vorweggenommene Erbfolge
– Erbvertrag und Unternehmertestamente
– Erstellung von Nachlassverzeichnissen
– Testamentanfechtung und Testamentsvollstreckung
– Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
– Erbauseinandersetzungen
– Vermögensplanung
– Nachlaßpflege und Nachlaßverwaltung

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer eine Ausnahmesituation. Das letzte, was man in dieser schwierigen Zeit brauchen kann, sind Behördengänge, einzuhaltende Fristen oder gar Streitigkeiten um den Nachlass. Rechtsanwalt Hödl hilft Ihnen dabei, sich durch die komplizierte Materie des Erbrechts sicher zu bewegen und nimmt Ihnen einerseits die Last, sich mit Formalitäten herumzuschlagen, und andererseits die Ungewissheit, ob und welche Schritte eingeleitet werden.
Das Erbrecht ist im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches in den §§ 1922 bis 2385 geregelt. Allein die Vielzahl der zu beachtenden Bestimmungen macht es für den Laien fast unmöglich, die komplexe Materie des Erbrechts zu durchdringen. Daneben ist die über Jahrzehnte vorgenommene Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung zu berücksichtigen. Mehr als in allen anderen Rechtsgebieten ist daher professioneller Rat dringend anzuraten, gerade wenn es um komplexe Vermögensverhältnisse geht!