Rechtsanwalt Zivilrecht München

Florian Hödl - Rechtsanwalt Zivilrecht München

Wir beraten Sie im allgemeinen Zivilrecht und unterstützen Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten. Sie benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen? Sie haben Probleme mit Ihrem Vertragspartner, möchten sich von einem Vertrag lösen, Schadensersatzansprüche geltend machen oder sich über die Ihnen zustehenden Rechte beraten lassen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hödl als zuverlässiger Ansprechpartner für Zivilrecht beratend und unterstützend zur Seite.

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Rechtsanwalt Zivilrecht Muenchen

Zivilrecht und Zivilprozessrecht

Seit über einem Jahrzehnt stehen wir unseren Mandanten mit Fachwissen, Engagement und einer tiefgreifenden Kenntnis des Zivilrechts zur Seite. Mit einem Fokus auf das Zivilprozessrecht haben wir uns als vertrauenswürdige Anlaufstelle etabliert, wenn es um komplexe rechtliche Angelegenheiten geht.

Unsere Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung in zahlreichen Gerichtsprozessen und außergerichtlichen Verhandlungen. Diese umfangreiche Praxiserfahrung ermöglicht es uns, unseren Mandanten eine maßgeschneiderte und effektive Vertretung zu bieten, sei es in Streitigkeiten vor Gericht oder bei der Lösung von Konflikten außerhalb des Gerichtssaals.

Wir verstehen die Bedeutung einer individuellen und persönlichen Betreuung jedes Falls und streben stets danach, die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen. Bei uns können Sie darauf vertrauen, dass Ihr Fall in den Händen erfahrener und engagierter Anwälte liegt, die sich leidenschaftlich für Ihre Interessen einsetzen.

Wir laden Sie ein, sich näher über unsere Kanzlei und unser Leistungsspektrum zu informieren. Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihre rechtlichen Anliegen zu besprechen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um den ersten Schritt in Richtung einer erfolgreichen Lösung Ihrer Rechtsfragen zu gehen.

Ihr kompetenter Ansprechpartner im Zivilrecht und allgemeinen Vertragsrecht

Rechtsanwalt Hödl ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Zivilrecht und allgemeinen Vertragsrecht. Profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung in der Gestaltung von Verträgen sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen über zivil- und vertragsrechtliche Fragen. Sollten Sie einen Anwalt suchen, der Sie Sie und Ihr Unternehmen als Firmenanwalt und Anwalt Ihres Vertrauens vertritt oder als Privatperson im Vertragsrecht berät sind wir die richtigen Ansprechpartner. Wir gestalten, prüfen und überarbeiten Ihre Verträge und bringen diese auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Gerne begleiten wir Sie auch bei Vertragsverhandlungen und Besprechungen und bereiten diese für Sie sachgerecht vor. Auch wenn es zunächst nur darum gehen sollte, Abreden oder kleinere Vereinbarungen zu entwerfen bzw. rechtssicher zu formulieren, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen unter Beachtung von deutschen bzw. international geltenden Rechtsstandards, sowie die Gestaltung gerichtsfester Verträge zählen zu den Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Hödl. Wir gestalten neben den klassischen Vertragsformen wie Kauf-, Miet-, Werk-, oder Arbeitsvertrag atypische Verträge, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Um im Vorfeld die Weichen einer vertrauensvollen Geschäftsbeziehung für die jeweiligen Vertragsparteien zu stellen, ist es unerlässlich, Vertragsprüfungen durchzuführen und Verträge rechtssicher zu gestalten.  Im Nachhinein lassen sich damit oft langwierige, kostenintensive und nervenaufreibende Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite und finden gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihr Vorhaben.

Rechtsanwalt Zivilrecht München

Rechtsanwalt Zivilrecht: Schuldrecht

Das BGB enthält neben allgemeinen Regelungen zu Rechtssubjekten, Rechtsgeschäften und Schuldverhältnissen besondere Regelungen zu einzelnen Vertragstypen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt dabei eine Vielzahl von Verträgen des täglichen Lebens beispielsweise Kaufverträge, Mietverträge, Werk- und Dienstleistungsverträge. Außerdem im BGB geregelt sind gesetzliche Ansprüche aus Eigentum, unerlaubten Handlungen, das Familienrecht, Unterhaltsrecht sowie das Erbrecht. Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt das Recht der Handelsgesellschaften (OHG und KG), Besonderheiten im kaufmännischen Rechtsverkehr, und enthält Spezialvorschriften für Kommissionsgeschäfte, Frachtverträge, Beförderungsverträge, Speditionsverträge, Lagerverträge sowie den Seehandel. Unter das allgemeine Zivilrecht fallen sämtliche vertraglichen Angelegenheiten zwischen Unternehmen und Privatpersonen, Privatpersonen untereinander aber auch zwischen Unternehmern, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet sind. Das deutsche Zivilrecht ist in seinen wesentlichen Grundzügen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch und der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Daneben bestehen, beispielsweise im Arbeitsrecht, das einen Teil des Sonderprivatrechts darstellt, zahlreiche Spezialgesetze. Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten, natürlichen bzw. juristischen Personen.

Anwalt Schadenersatz München

Zivilrecht: Schadensersatzrecht

Wir unterstützen Sie bei der der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährt Geschädigten in verschiedenen Fällen Schadensersatzansprüche.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Die Voraussetzungen der vertraglichen Schadensersatzansprüche sind im Wesentlichen in den §§ 280ff. BGB geregelt. Für bestimmte Vertragstypen sind jedoch Besonderheiten zu beachten, etwa im Kaufrecht und Werkvertragsrecht der Vorrang der Nacherfüllung, Beweiserleichterungen beim ärztlichen Behandlungsvertrag (§ 630a ff. BGB), § 327c BGB für die Bereitstellung digitaler Produkte oder der Verschuldensmaßstab bei der Haftung des Schenkers gem. § 521 BGB.

Neben den Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Vertragspflichten kennt das BGB eine Reihe von “vertrauensrechtlichen” Schadensersatzansprüchen z.B. im Falle einer Anfechtung von Willenserklärungen (§ 122 BGB) oder Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo).

Sind Sie einer Straftat zum Opfer gefallen oder beklagen einen Schaden infolge einer unerlaubten Handlung? Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung deliktischer Schadensersatzansprüche (§§ 823ff. BGB), beispielsweise wenn eine Person durch eine unerlaubte Handlung geschädigt worden ist oder einer dritten Person Schaden zugefügt wurde. Deliktische Schadensersatzansprüche gewähren Ausgleichsansprüche für Rechtsgutsverletzungen (§ 823 Abs. 1 BGB), bei der Verletzung von Schutzgesetzen (u.a. Strafgesetzen; § 823 Abs. 2 BGB) sowie bei Vermögensschäden (vorsätzliche sittenwidriger Schädigung; § 826 BGB).

Rechtsanwalt Unternehmensberatung München

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zum Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften sind rechtsfähig, das heißt, sie können Eigentum erwerben und auch vor Gericht klagen und verklagt werden. Kapitalgesellschaften sind Körperschaften des Privatrechts und als juristische Personen eigenständige Rechtssubjekte. Kapitalgesellschaften handeln durch Ihre Organe, also Geschäftsführer (GmbH) bzw. Vorstand (AG). Viele Unternehmer entscheiden sich aus Kostengründen oder den für Kapitalgesellschaften verbundenen Publizitätspflichten gegen diese Rechtsformen. Kapitalgesellschaften bieten jedoch eine Reihe von Vorteilen, die sie gerade für größere Unternehmungen attraktiv machen. Wir beraten Sie ganzheitlich bei der Gründung der jeweiligen Gesellschaft und aller dadurch zu berücksichtigen Fragen zu Rechten, Pflichten und Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern, beraten Sie hinsichtlich der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen.

Forderungsmanagement Inkasso Mahnwesen

Zivilrechtliches Forderungsmanagement Inkasso Zwangsvollstreckung

Sie haben offene Forderungen gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern, oder einen Vertragspartner, der Ihnen gegenüber unberechtigte Forderungen geltend macht? Sowohl beim Forderungseinzug (Inkasso, Mahnung) als auch bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen, stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte mit jahrelanger Erfahrung in zivilrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, bei der Zwangsvollstreckung gerichtlicher Entscheidungen.

Sofern Sie nicht über die nötige Kapazität verfügen, um ihre Forderungen selbst einzutreiben oder diesen Bereich aus ihrem Unternehmen auslagern wollen, unterstützen wir Sie gerne bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Forderungen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung Ihrer Forderungen hat mehrere Vorteile: befindet sich der Anspruchsgegner in Verzug, besteht grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Alleine die drohenden zusätzlichen Kosten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bewegen säumige Schuldner in einer Vielzahl von Fällen zur Begleichung der Forderung. Darüber hinaus wissen Schuldner in der Regel, dass der mit der Durchsetzung der Forderung beauftragte Rechtsanwalt die Angelegenheit konsequent verfolgen und erforderlichenfalls gerichtlich geltend machen wird. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts dient aber auch der Überprüfung der Argumente der Gegenseite.

Im Bereich Forderungsmanagement / Inkasso bieten wir folgende Leistungen:

– Außergerichtliche Mahnung
– Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
– Erhebung von Zahlungsklagen
– Zwangsvollstreckung und Pfändung
– Vereinbarung zu Ratenzahlung und Verzinsung
– Forderungsüberwachung